Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir danken Ihnen, dass Sie sich für ein Angebot der «Robair Paragliding GmbH» (im folgenden Robair genannt) interessieren. Die nachstehend festgehaltenen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Robair für von Robair angebotene Leistungen, Verkäufe und von Robair veranstaltete Reisearrangements.

1. Allgemeines

Robair verpflichtet sich, die Ausbildung nach den Weisungen des BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) beziehungsweise des SHV (Schweizerischer Hängegleiterverband) durchzuführen. Gleitschirmfliegen wird heute von den meisten NBU- Versicherungen sowie der SUVA als Nichtrisikosport eingestuft. Den Instruktoren sowie Assistenten ist unbedingt Folge zu leisten. Flugtechnische Entscheidungen werden nur durch Robair gefällt. Bei allen Aktivitäten wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Sie verpflichten sich, Robair über allfällige gesundheitliche Probleme aufzuklären. Sie dürfen unter keinen Umständen unter Drogen-, Alkohol- oder Psychopharmakaeinfluss und dergleichen stehen.

2. Anmeldung, Bestätigung und Zahlung

+ a
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie Robair den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme Ihrer Anmeldung und deren Bestätigung durch Robair zustande.

+ b
Die Bezahlung richtet sich nach folgenden Bedingungen: Ausbildung: Die Kurskosten sind zum Beginn des Kurses mittels EZ oder bar am 1. Kurstag zu
entrichten. Material: Die Kosten sind bar im Shop oder per Rechnung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Reisen: Die Kosten sind zu Beginn der Reise mittels EZ oder bar bis spätestens zum Abreisetag zu entrichten.

3. Leih- und Schulungsmaterial

Sie verpflichten sich, das Leih- und Schulungsmaterial sorgfältig zu gebrauchen. Schäden an Leih- und Schulungsmaterial, welche durch Ihren unsorgfältigen Gebrauch entstehen, gehen vollumfänglich zu Ihren Lasten.

4. Annulierung

+ a
Aus-/ Weiterbildung: Grundsätzlich kann der abgeschlossene Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden. Es werden keine Kurskosten zurückerstattet.

+ b
Material: Einmal benutztes Material kann nicht zurückgenommen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Material in Anzahlung zu geben. Entsprechende Vereinbarungen sind individuell zwischen ihnen und der Robair auszuhandeln.

+ c
Reisen: Grundsätzlich kann der abgeschlossene Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform, und massgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Robair bzw. bei Ihnen. Massgebend zur Berechnung des Annullierungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei Robair.

+ d
Sollten Sie von der Reise zurücktreten müssen ergeben sich folgende Annulierungsgebühren:
1. Reise mit Flug: 60–30 Tage > 25% / 30–15 Tage > 50% / 14–0 Tage > 100%
2. Reise ohne Flug: 30–15 Tage > 25% / 14–8 Tage > 50% / 7–0 Tage > 100%
Für sämtliche Annulierungen wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.— pro Person in Rechnung gestellt.

+ e
Bei Annulierungen vor Beginn der Annullierungsfristen wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.— pro Person in Rechnung gestellt. Innerhalb der Annulierungsfristen kommen die obigen Annulierungsgebühren zur Anwendung.

+ f
Die Annulierung eines Vertrages vor dessen Beginn kann durch Robair erfolgen aufgrund von bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder behördlichen Massnahmen, durch welche die Einhaltung des Vetrages erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt würde, oder bei Nichter-reichen der kalkulierten Mindestteilnehmerzahl im Rahmen einer Unterschreitung der Wirtschaftlichkeitsgrenze bei der Vetragsdurchführung. Erfolgt die Annulierung durch Robair, erhalten Sie alle für die betreffende Reise einbezahlten Beträge zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche können nicht gestellt werden.

+ g
Die Annullierungskosten werden in Härtefällen (Krankheit, Unfall, Tod, höhere Gewalt) von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice. Das Vorhandensein einer Annullierungs-kostenversicherung ist bei allen Robair-Arrangements obligatorisch.

5. Vetragsunterbruch

+ a
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Ausbildung oder Reise ohne Verschulden der Robair vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis nicht rückerstattet werden.

+ b
Reisen: In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahe stehenden Person) wird Ihnen die Robair-Reiseleitung soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer Rückreisekosten-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist.

6. Leistungen und Leistungsänderungen

Der Leistungsumfang des Vertrags ist in unseren Informationsorganen aufgeführt. Im Kursgeld ist die Flugausrüstung bis zum 3. Kurstag inbegriffen. Ebenfalls inbegriffen sind die Gleitschirm- und Testgebühren bis zum 5. Höhenflug. Robair ist verpflichtet, Sie von Leistungsänderungen, die den Gesamtumfang der Vertragsleistung beeinträchtigen, unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern dies zeitlich möglich ist. Programm- und Leistungs-änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

7. Reisepreise

+ a
Die aktuellen Tarife bestimmen sich nach unseren Informationsorganen. Es kann notwendig sein, diese Preise zu ändern, sofern Beförderungstarife, geringe Teilnehmerzahl, Steuern oder öffentliche Abgaben eine Anpassung der Preise notwendig machen.

+ b
Bei einer Änderung von mehr als 10% des Preises sind Sie berechtigt, ohne Gebühren innerhalb von 10 Tagen nach Benachrichtigung durch Robair vom Vertrag zurückzutreten.

+ c
Die in den Informationsorganen bzw. in den Preislisten angegebenen Preise verstehen sich pro Person.

+ d
Der aufpreis der Schulung bei auswärts gekaufter Ausrüstung beträgt bis zu Fr. 1500.—

+ e
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

8. Haftung von Robair

Wir haften – mit Ausnahme der Haftungsauschlüsse – im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich Robair auf diese berufen und haftet insoweit nur im
Rahmen ebendieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (Luft-, Eisenbahn-, Schiffsverkehr).

9. Haftungsauschlüsse

Robair haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

+ a
Verschulden Ihrerseits vor oder während der Vertragsdauer.

+ b
Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist.

+ c
Höhere Gewalt oder ein Ereignis, welches Robair, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. Robair hafter darüber hinaus nicht für Schaden, der infolge leichten Verschuldens seitens von Robair oder deren Hilfspersonen entstanden ist.

10. Beanstandungen und Abhilfepflicht

+ a
Leistungsstörungen sind sehr oft nicht voraussehbar. Sie sind verpflichtet, ein solches Vorkommnis unverzüglich der Robair bei Eintreten mitzuteilen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und zu behalten; Sie haben in diesem Sinne auch eine Abhilfepflicht.

+ b
Sofern innert der dem Vertrag angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Vertrages und gegen Beleg von Robair ersetzt, vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung verlangt.

+ c
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Robair geltend machen wollen, müssen Sie dies innert 30 Tagen nach Beanstandung schriftlich Robair unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Robair und allfällige Beweismittel beizulegen.

11. Einreisevorschriften

+ a
Bei der Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über allfällige spezielle Pass- und Einreisevorschriften. Ansonsten wird vorausgesetzt, dass Sie über einen 6 Monate über das Reisedatum hinaus gültigen Schweizer Reisepass verfügen. Diese Angaben gelten für Bürger der Schweiz.

+ b
Für das Vorhandensein gültiger Reiseausweise, Einreisevisa sowie für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften sind Sie selber verantwortlich. Überprüfen Sie vor der Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen. Sollten Sie wegen fehlender gültiger Ausweise die
Reise absagen müssen, gelten die Annulierungsbestimmungen.

+ c
Robair macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie Robair ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.

12. Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen für die Dauer Ihres Vertrages den Abschluss von Gepäck-, Kranken-, Unfall-, Gleitschirmhaft- und Rückreisekostenversicherungen. Bitte beachten Sie, dass wir für beschädigtes oder verloren gegangenes Material keine Haftung übernehmen können. Das Vorhandensein einer Annullierungskostenversicherung ist bei allen Robair-Arrangements obligatorisch.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Robair ist Schweizerisches Recht sowie die entsprechenden internationalen Abkommen anwendbar. Der Gerichtsstand richtet sich nach den Berstimmungen der St. Gallischen Zivilprozessordnung (bei innerkantonalen Verhältnissen) und des Eidgenössischen Gerichtsstandsgesetzes (bei interkantonalen Verhältnissen).

Januar 2008

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